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Monday, 1. March 2004
weiter
pappnase
22:44h
ein blick ... Link Saturday, 28. February 2004
JAP
sepiroth
10:35h
Nicht mehr ganz anonym: Anonymisier-Dienst JAP protokolliert Zugriffe Nutzer des bei der TU Dresden beheimateten Anonymisier-Dienstes JAP (Java Anon Proxy) dürfen sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Aktionen tatsächlich anonym bleiben. Auf Betreiben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden die Mitarbeiter des Forschungsprojektes AN.ON verpflichtet, die Zugriffe auf eine bestimmte IP-Adresse für einen bestimmten Zeitraum zu speichern und über die gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen. Das Bundeskriminalamt hatte im Rahmen eines Strafermittlungsverfahrens gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein einen richterlichen Beschluss beim Amtsgericht Frankfurt erwirkt. Das Bundeskriminalamt stützte sich dabei auf die Nachfolgeregelung für den § 12 FAG, nämlich § 100 g und § 100 h StPO. Nach der Rechtsauffassung der Datenschützer, die sich auf die herrschende Kommentarliteratur sowie die Materialien des Gesetzgebers zu den jeweiligen Rechtsvorschriften stützt, bezieht sich diese Regelung aber nur auf diejenigen Daten, die seitens der Diensteanbieter auf Grund bestehender Regelungen zulässigerweise erhoben und gespeichert werden. Der Anonymisierungsdienst AN.ON erhebt und speichert allerdings keine derartigen Daten, da dieses nach den Vorschriften des Teledienstedatenschutzgesetzes unzulässig wäre. Für den schleswig-holsteinischen Landesdatenschützer Helmut Bäumler hat "dieser Beschluss keine Rechtsgrundlage und ist offenkundig rechtswidrig." Das Landeszentrum hat deshalb bereits vor fünf Wochen gegen den Beschluss das förmliche Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde hat aber keine aufschiebende Wirkung, sodass AN.ON gesetzlich verpflichtet ist, den Beschluss umzusetzen, sprich die Nutzungsdaten zu speichern. Bis jetzt wurde über die Beschwerde nicht entschieden. Ein Sprecher des Amtsgerichts Frankfurt am Main gab gegenüber heise online keine Stellungnahme ab: "Wir geben keine weiteren Auskünfte, da jede weitere Einzelheit die Ermittlungen gefährden könnte." Die Anordnung einer Aufzeichnung von Daten ist nach den im Beschluss genannten Paragrafen der Strafprozessordnung lediglich in eng begrenzten Fällen zulässig, in denen der Verdacht einer Straftat vorliegt, die in dem Katalog des § 100 a Satz 1 Strafprozessordnung explizit aufgeführt ist. Gegenüber heise online teilte das Amtsgericht Frankfurt mit, es handele sich bei den Ermittlungen, in denen der Beschluss gegen AN.ON beziehungsweise die schleswig-holsteinischen Datenschützer erging, um einen Fall aus dem Bereich der Kinderpornographie -- dieser Tatbestand ist aber in dem Katalog nicht enthalten. Die Entwickler im AN.ON-Projekt mussten nun eine Protkollierungsfunktion programmieren und in einer neuen Version der Mix-Software implementieren. Sie dokumentierten dies, da das Projekt Open Source ist, im Source-Code als "Crime Detection". Damit können die Abrufe bestimmter IP-Adressen von Websites protokolliert werden. Die IP-Adresse des Anfragers, der Request und Datum und Uhrzeit sind somit bekannt. Bäumler betont gegenüber heise online, dass die Protokollierung sich nur auf den im Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt behandelten Fall bezieht: "Wir protokollieren nur die Nutzer der im Beschluss genannten Webseite. Alle anderen Webseiten und alle anderen Nutzer des AN.ON-Dienstes bleiben davon aber selbstverständlich unberührt." Außerdem enthält auch die JAP-Software, die alle Nutzer des AN.ON-Dienstes installieren müssen, keine Protokollierungsfunktion. Die protokollierten Daten werden so lange nicht an das Bundeskriminalamt übermittelt, bis dem Landesdatenschutzzentrums der neue Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt vorliegt, verspricht Bäumler. Auch andere Zugriffe auf IP-Adressen werden nur aufgrund richterlicher Beschlüsse mitprotokolliert. "Wir garantieren, dass die Protokollierungsfunktion nicht missbraucht wird", versicherte auch die AN.ON-Projektleiterin Marit Hansen beim Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz. Und Bäumler führt weiter aus: "Der Schutz der Anonymität der Nutzer ist und bleibt, von dem vorstehend beschriebenen Ausnahmefall abgesehen, die zentrale Garantie von AN.ON." Das Vertrauen in AN.ON dürfte ob der BKA-Aktion nun aber erheblich angekratzt sein -- die Protokollierungsfunktion führt die Anwendung schlicht ad absurdum. Die Betreiber müssen sich dabei auch an die eigene Nase fassen: Mit mehr Informationen für die Nutzer zu einem früheren Zeitpunkt wäre der Vertrauensverlust sicherlich geringer gewesen. (Christiane Schulzki-Haddouti ) / (uma/c't) ... Link
Ich kann nicht mehr
sepiroth
01:58h
Ich habe es dich sagen hören Was ist das für ein Spiel, Du verletzt uns Doch du hast es wirklich gesagt Doch nun ist es zu spät Doch ich weiß, was geschehen ist So kann man nicht lange leben "Ich kann nicht mehr" ... Link Wednesday, 25. February 2004
100 Bücher | Ustinov: Achtung! VORURTEILE
raspunicum
13:48h
288 Seiten, gebunden und mit Schutzumschlag, Hoffmann und Campe, 19,90 EUR, ISBN 3-455-03410-4 ... Link Monday, 23. February 2004
Schweine!
raspunicum
09:28h
Meine vorlesungsfreie Zeit, landläufig als Semesterferien bezeichnet, hatte ich mir anders vorgestellt. Nicht mal um eine Mitfahrgelegenheit nach Hause musste ich mich kümmern, weil Mutter und Schwester auf der Rückfahrt aus dem Winterurlaub einen kleinen Umweg in Kauf genomen haben. Skijacke weg. Restgeld aus dem Urlaub weg (925 Ois wohl). CD-Player. Gewisser Kleinkram wie Handyladegeräte und Brillen. Mein Rechner. Nein, das war kein Computer, das war ein Rechner. Herzblut. Komponenten, die mich damals ein Vermögen gekostet haben. Datenmenge 100 GB, darunter sämtliche studienbezogenen Aufzeichnungen, Projektbackups und 2 Webseitenaufträge, die kurz vor dem Abschluss standen. Was nützt euch das? Die Daten sind für euch wertlos, die ca. 30 (FTP)-Passwörter längst geändert, die Hardware bringt euch keine 1000 Euro mehr. Schweine! Den Polizeibeamten geärgert. "Wie schreibt man das?" fragte er permanent während meiner Aufzählung der Organe des Babys. "Können Sie mir die aufmalen?" seine Reaktion auf die das Gehäuse schmückenden Runen. "Die sind aber nicht verboten, oder?" - "Warum sollten sie? Ok, wenn man eine Verdopplung der einen um neunzig Grad dreht, kann man sich mit viel Phantasie ein schlimmes Zeichen einbilden. Aber, nein. Nicht verboten." - "Ja stimmt, nur die S-Rune ist verboten." - "Nein, warum sollte sie? Zweimal nebeneinander ist sie verboten, aber warum sollte man einen antiken Buchstaben verbieten?" Hahahahaha. Galgenhumaor gegenüber einem armen PM, dessen Schicht gerade angefangen hatte. Ich bin verwirrt, orientierungslos. Das mag zugespitzt klingen, aber mir ist als wäre ein naher und geliebter Verwandter ersten Grades gestorben. ich schätze, man wird in nächster Zeit nicht so häufig von mir lesen hier. Gut, dass wenigstens einer da war, der meinen Schmerz nachvollziehen konnte, wenn nicht sogar verstand, der zugehört hat. Schweine! ... Link Sunday, 22. February 2004
an eine, die vorüber ging (charles baudelaire)
lausche
20:48h
À UNE PASSANTE Agile et noble, avec sa jambe de statue. Un éclair...puis la nuit! – Fugitive beauté Ailleurs, bien loin d’ici! trop tard! jamais peut-être! ... Link Saturday, 21. February 2004
in anlehnung an den lieben erich..................
pappnase
20:01h
........................................ und gedanken an den herrn texas-georg noch einmal fühlen bevor ich sterbe noch einmal erzählen ... Link Friday, 20. February 2004
April, April?
raspunicum
17:09h
Möchte gern wissen, wieviele Finanzmittel dafür geflossen sind. ... Link
Karneval und Fasching
raspunicum
03:22h
Man kann es drehen und wenden, nennen und hören wie man will: Es ist einfach nur widerlich nervig. Abscheulich. ... Link Thursday, 19. February 2004
pappnase
23:24h
...und als sie aufhörten sich zu wehren waren sie aufgeschmissen, denn sie waren zur folgsamkeit verdammt, was immer ihnen zu tun auferlegt war... ... Link ... Next page
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Realität & Leben Nicht das
wahre Leben ist das Leben, sondern das, was deine Anwesenheit...
by don raspunicum (8/25/06, 8:42 PM)
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